»’Stop thief! Stop thief! A highwayman!’ Not one of them was mute; And all and each that passed that way; Did join in the pursuit.« – William Cowper (lange Zeit vor dem Sampling) Bildquelle
Ob Sampling Diebstahl ist oder nicht, ist eine der großen ungelösten Fragen der Musikwelt. Die einen wollen die Kunstfreiheit schützen, die anderen das liebe Geld. Gerade versucht der Bundesgerichtshof die Quadratur des Kreises, und möchte eine Lösung finden. Doch zuerst wollen wir einen Blick auf die Anfänge der Sampling-Kultur werfen, und uns einem Plagiats-Vorwurf innerhalb der Drum&Bass-Szene widmen.
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Die Anfänge des Sampling • 1980er
Anfang der 80er kamen die ersten digitalen Sampling-Geräte auf den Markt. Mitte der 80er wurden diese Geräte erschwinglich, und damit wurde Sampling fester Bestandteil der zeitgenössischen Musik.
Dieser Ausschnitt einer 1988 im australischen Fernsehen veröffentlichten Dokumentation zeigt, wie kontrovers das Thema bereits zu Beginn diskutiert wurde.
Drum & Beschiss? Mefjus gegen L 33
Vor vier Jahren gab es in der Drum&Bass-Landschaft einen Fall, bei dem die Grenze zwischen Sample und Kopie verschwimmen. Viele Hörer erkennen zwischen zwei Liedern von Mefjus und L 33 extreme Gemeinsamkeiten. Einige behaupten L 33 habe in seinem Lied Sybaritic (2013) wissentlich das Lied Distantia (2012) von Mefjus kopiert. Selbst ein prominenter Produzent spricht sich für eine Kopie aus.
“You are right, this track is in the same key as Distantia. But you are missing the fact that it also has exactly the same bassline, drum rhythm, drum sounds, bass sounds, and hell, even has the same structure! l33 collaborated with Mefjus, and L33 has copied and pasted Mefjus’ drum samples in to this track, creating a pretty much identical track to Distantia. I’m all for sampling, but straight ripping a track from a unique artists, sounds for sound, sample for sample? Not cool.”
– Emperor
Aber am besten hört ihr selber rein:
Das Original
Die Kopie?
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Kraftwerk gegen Moses Pelham
Der aktuell wohl bedeutendste Streit um diese Frage ist der Fall Kraftwerk gegen Moses Pelham. Der Bundesgerichtshof hatte eigentlich bereits gegen die Kunstfreiheit entschieden, doch das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof den Fall dem europäischen Gerichtshof übergeben.
In dem Streit geht es um einen zwei Sekunden langen Ausschnitt des Liedes “Metall auf Metall” von Kraftwerk (1977). Zwanzig Jahre Später hat Pelham diese Sequenz in seinem Lied “Nur Mir” mit der Rapperin Sabrina Setluer verwendet.
Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sagt dazu:
“Es ist absurd. Klänge, die wir erarbeitet haben, das ist wie ein Garten. In unserem Garten kann man nicht einfach die Blumen rausreißen und woanders weiterzüchten.”
— Ralf Hütter (Kraftwerk)
Kurz und knapp zusammen fast dieses Video den Fall:
Kein Urteil für die Ewigkeit.
Dass der europäische Gerichtshof das Thema ein für alle mal klären wird ist unwahrscheinlich. Zu schwammig verlaufen die Grenzen zwischen Neuinterpretation und blosser Kopie. Aber es wäre wünschenswert, dass ein Urteil zugunsten der Kunstfreiheit gefällt wird. Schließlich kann nur ein offener Dialog, der nicht einzig und allein aufs Geld gerichtet ist, die Kunst bereichern.
Was denkt ihr?
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